2.1 Verträge und deren Änderungen/Ergänzungen bedürfen zu deren Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Wurde durch den AN ein Anbot gelegt, so kommt der Vertrag ausschließlich durch Zugang der schriftlichen Bestellung des AG (Bestellschein / Auftragsschreiben) zustande. Bestellungen des AG sind vom AN binnen 14 Tagen durch Gegenbrief schriftlich zu bestätigen. Widrigenfalls kann der AG binnen weiterer 7 Tage auch vom aufgrund der Bestellung bereits geschlossenen Vertrag zurücktreten.
Anbote und damit einhergehende Berechnungen, Kalkulationen, Ausarbeitungen, Pläne udgl. werden durch den AG nicht gesondert vergütet. Mit Anbotsabgabe wird die Zustimmung zur Weiterleitung und Prüfung des Anbots an Vertragspartner des AG unter Wahrung der zweckentsprechenden Diskretion sowie unter Beachtung der relevanten gesetzlichen Bestimmungen (insb. UrhG, UWG) erteilt. Anbotsunterlagen werden nicht retourniert.
2.2 Vertragsbestandteile sind
- die Bestimmungen des Einzelvertrags,
- die Bestimmungen eines allfälligen Rahmenvertrags,
- diese AEB,
- einschlägige Normen (EN, ÖNORMEN und, falls keine EN oder ÖNORM besteht, DIN) und
- dispositives Recht.
Im Fall von Widersprüchen gilt die vorstehende Reihenfolge.
7.2 Übermittelte Rechnungen müssen den gesetzlichen Anforderungen (insb. § 11 UStG) entsprechen, sind schlüssig und nachvollziehbar zu gestalten und sind zumindest in 1-facher Ausfertigung mit Angabe der Bestellnummer ausschließlich an die Anschrift des AG einzureichen. Fristen, deren Lauf mit dem Rechnungserhalt beginnen (insb. Zahlungsfristen, Skontofristen), setzen den Erhalt einer den gesetzlichen und vereinbarten Anforderungen entsprechenden Rechnung voraus. Rechnungen, welche diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden zu Korrektur zurückgestellt und gelten als nicht eingebracht.
Nachnahmesendungen werden – wenn sie nicht besonders vereinbart wurden – nicht angenommen.
Zurückbehaltungsrechte des AN werden, soweit gesetzlich zulässig, abbedungen.
13.1 Außer in Fällen eines gesetzlichen, sonstigem in diesen AEB geregelten oder besonders vereinbarten Rücktrittsrechts kann der AG durch schriftliche Erklärung an den AN unmittelbar ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag aus nachfolgenden Gründen zurücktreten:
- Verstoß gegen maßgebliche arbeits- / sozialrechtliche Vorschriften;
- Verstoß gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG);
- nachträgliches Hervorkommen, dass der AN und / oder sein Subauftragnehmer / Vorlieferant nicht über die entsprechende berufliche Befugnis und Zuverlässigkeit zur mangelfreien Auftragserfüllung sowie über die hiezu notwendige finanzielle, wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit oder sonstige vertraglich vereinbarte Eigenschaft verfügt.